Ihr Hochzeits & Event-DJ

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DJ Matthias Kropp

§1 Geltung

Für die Buchung der Mobildisco DJ Matthias vertreten durch Matthias Kropp, Benningsweg1 , 46325 Borken (im folgenden als „DJ“ bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der Mobildisco inkl. Discjockey beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

Die AGB's werden wirksam sobald eine Buchung erfolgt ist.

Diese kann Durch einen vom  DJ erstellten, dann vom VA gegengezeichneter Vertrag sein, oder aber auch eine Beauftragung die durch den VA z.B. durch eine Whatsapp Nachricht in Schriftform erfolgt ist. 

 

 §2 Gage 

Zahlungsbedingungen Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem DJ-Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, sowie auch mündlich getätigten Absprachen  Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat, oder diesen auch mündlich bestätigt hat  Sie enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf- und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Bargeldlos  or der Veranstaltung 

hierzu wird  4 Wochen vor der Veranstaltung eine Ordentliche rechnung über die Vertraglich vereinbarte summe gestellt.

Zahlungsziele ergeben sich aus der Rechnung 

Es wird nach Auftragserteilung ein Rechnung erstellt über eine Anzahlung der Gage in Höhe von 150€. 

Diese ist Zahlbar Bargeldlos innerhalb von 4Tagen ohne Abzug 

Der Zeit nimmt DJ MAtthias noch die sogenannte Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch und ist somit von der MwST befreit.

Sollte seitens der zuständigen Finanzbehörde die Genehmigung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung entzogen werden, so erhöt sich der Angebotspreis um die Höhe der dann zur zeit geltenden MwST 

Bei Angeboten / Verträgen die mit der Kleinunterehmer Regelung abgeschlossen wurden, wird in diesem Falle nur die Hälfte der MwSt an den AN weitergegeben, die andere Hälfte trägt der AG 


§3 Zahlung 

Über die Vereinbarte Gage wird eine ordentliche Rechnung erstellt.

Dies wird dem Veranstalter 4 Wochen vor der Veranstaltung zugesant, und ist fällig 7 Tage vor der Veranstltung.

Wenn Dienstleistung von Dritten, Künstlern ect enthalten sind, wird diese eine Woche früher, also bis 5 Wochen vorher zugestellt und is

ist 2 Wochen vor Veranstaltung zur Zahlung fällig.

Sollten Zahlungsziele nicht eingehalten werden, behält DJ Matthias sich vor, die Veranstaltung abzulehnen, oder auch mit seiner Musikalischen Darbietung nicht zu beginnen, bzw diese wärend der Veranstaltung abzubrechen 

Er ist in diesem Fall nicht verpflichtet einen Ersatz DJ zu stellen oder zu organisieren.

Die Rechnung muss in diesem Fall trotzdem nach den in §4 geregelten Stornokosten gezahlt werden. 

An Anrecht auf Zahlung einer Konventionalstrafe durch 

DJ Matthias besteht in diesem Fall nicht 


§4 Rücktritt vom Vertrag 

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Bei Rücktritt vom Vertrag wird die Anzahlung einbehalten.

Ansonsten berechnen sich die Stornogebühren wie folgt 

Rücktritt bis 35 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage

 Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage, 

Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig. 

Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. 

Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.


§5 Haftung Für Personen- und Sachschäden

während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt. .

§6 Foto und Videoaufnahmen

Dem DJ wird mit der Buchung gestattet an dem Abend Foto und Videoaufnahmen vom AG sowie auch Gästen der Veranstaltung zu machen 

Es wird Ihm weiter gestattet diese im normalen Rahmen für Werbezwecke zu nutzen und/ oder diese auch auf seiner Webside oder in Socialmedia zu veröffentlichen.

Diese ist in Umgekehrter Form dem Auftraggeber ebenso gestattet.

Ein Rechtsanspruch etwaiger dritter  ( Gästen ) besteht nicht.


§7 Sonstiges 

Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist,wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V / 16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.


§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Borken Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Borken. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§ 9

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe. 

Borken, 21.02.2022